Besondere Bildung

Hillary Timonera, Direktor Sonderpädagogik

Hillary Timonera

Direktor Sonderpädagogik

General Moore, Bildungsberater

Kindra Moore

Bildungsberater

Barb Greene, Administrative Assistent

Barb Greene

Administrative Assistent

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Elaina Beach

Physiotherapeut

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Michelle Thompson

Ergotherapeutin

Mindy Koehne, BLV (Blind/sehbehindert) Lehrer

Mindy Koehne

BLV (Blind/sehbehindert) Lehrer

Lori Trimbel, DHH (Gehörlos/schwerhörig) Lehrer

Lori Trimble

DHH (Gehörlos/schwerhörig) Lehrer

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Brandy Westrick

Lehrer für nicht-öffentliche Schüler

Alle Schüler, einschließlich Menschen mit Behinderungen, hohen Erwartungen ausgesetzt sind und gleichberechtigten Zugang zu Bildungsmöglichkeiten haben, die ihr Leben bereichern und sie auf zukünftigen Erfolg vorbereiten.

Unser Ziel als Pädagogen an der Batesville Community School Corporation ist es, die Ergebnisse für alle Schüler zu verbessern. Dies kann durch ein System erreicht werden, das Gerechtigkeit und Zugang sicherstellt. Equitable Access ist die Garantie, dass allen Studierenden die notwendigen und individualisierten ergänzenden Hilfen und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, Unterkünfte, Modifikationen, oder unterstützt, sinnvoll am allgemeinbildenden Curriculum teilzunehmen. Gleichberechtigter Zugang wird begleitet von einer schulweiten Akzeptanz oder dem Glauben an gemeinsame Verantwortung, gemeinsame Verantwortung, und hohe Erwartungen. Die Verbesserung der Ergebnisse erfordert auch ein starkes Kerncurriculum, hochwertiger Unterricht, unvoreingenommene Beurteilung, die den Unterricht leitet, und Zusammenarbeit zwischen Administratoren, allgemein- und sonderpädagogisches Personal, Eltern, und die Gemeinde. Ein mehrstufiges Unterstützungssystem und ein universelles Lerndesign bieten die notwendige Grundlage, um das Gesamtziel zu erreichen. BCSC fördert weiterhin Inklusionspraktiken auf allen Ebenen.

Wer ist berechtigt, sonderpädagogische Leistungen zu erhalten?

Kinder mit einer anspruchsberechtigten Behinderung haben Anspruch auf Leistungen durch öffentliche Schulen. Anspruchsberechtigte Behinderungen umfassen:

  • Autismus-Spektrum-Störung: Eine Entwicklungsstörung in der Kommunikation, Lernen, und soziale Interaktion.
  • Blind/sehbehindert: Ein Sehverlust, das auch bei bester Korrektur, wirkt sich negativ auf die schulischen Leistungen aus.
  • Kognitive Fähigkeit: Belegt durch eine deutlich unterdurchschnittliche allgemeine intellektuelle Leistungsfähigkeit. Kann von leichter bis schwerer Natur sein.
  • Taub und blind: Beinhaltet sowohl Hör- als auch Sehbehinderungen.
  • Gehörlos/schwerhörig: Ein Hörverlust das, mit oder ohne Verstärkung, wirkt sich nachteilig auf die spezifische Sprache und das Lernen aus.
  • Entwicklungsverzögerung: Für Studierende 3-8 Jahre alt mit Entwicklungsverzögerung.
  • Emotionale Behinderung: Ein schlimmer, langwieriger emotionaler Zustand, der sich nachteilig auf die schulische Leistung auswirkt.
  • Sprach-/Sprachbehinderung: Eine von mehreren Störungen der Sprache oder des Sprechens.
  • Mehrere Behinderungen: Zwei (2) oder mehr Behinderungen, einschließlich einer kognitiven Behinderung, jede so schwerwiegend, dass keine als primär identifiziert werden kann.
  • Orthopädische Beeinträchtigung: Eine körperliche Beeinträchtigung, die die schulischen Leistungen beeinträchtigt.
  • Andere gesundheitliche Beeinträchtigung: Manifestiert durch begrenzte Stärke, Vitalität, oder Wachheit aufgrund chronischer oder akuter Gesundheitsprobleme.
  • Spezifische Lernbehinderung: Eine Störung in einem oder mehreren grundlegenden Prozessen, die mit dem Verstehen oder Verwenden von Sprache verbunden sind.
  • Schädel-Hirn-Trauma: Eine erworbene Verletzung des Gehirns, die die schulischen Leistungen des Schülers beeinträchtigt.

Dyslexie

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